Die Organisation gesetzeskonformer Entsorgungswege ist die tägliche Routine des Abfallbeauftragten. Neben Abfällen wie Glas, Papier- und Leichtverpackungen gibt es zahlreiche nicht-infektiöse und erregerhaltige medizinische Abfälle, an deren Sammlung und Lagerung bis zur Abholung eine beachtliche Anzahl an Anforderungen gestellt werden. Neben der Abfallentsorgung beschäftigt sich der Abfallbeauftragte mit einer Vielzahl anderer Aufgaben.
Die gesamten Abläufe von der Entstehung, über die Sammlung, Lagerung und den Abtransport fallen in den Organisationsbereich des Abfallbeauftragten. Er bildet somit eine Schnittstelle zwischen Krankenhaus, Entsorgungsunternehmen, Mitarbeitern in den verschiedenen klinischen Bereichen sowie anderen Betriebsbeauftragten (wie zum Beispiel Hygiene, Sicherheit).
Ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeit ist die Organisation der korrekten Entsorgung sämtlicher Abfälle. Dazu muss das Fachpersonal auf den jeweiligen Stationen wissen, wie der Abfall richtig beseitigt wird. Dafür müssen Informationsgespräche und Schulungsmaßnahmen regelmäßig stattfinden und wiederholt werden, da im Krankenhaus ein reger Personalwechsel stattfindet.
Hinzu kommt die Vielzahl an Abfallarten: in der Verwaltung fallen andere Abfallarten an als in der Pathologie, der Krankenhausapotheke oder in der Kantine. Um zu gewährleisten, dass die Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ihren Weg in die jeweiligen Behälter finden, ist eine umfangreiche Organisation notwendig.
Hierfür erstellen Abfallbeauftragte übersichtliche und verständliche Entsorgungsmatrizen. Diese sind gut sichtbar auf den Stationen anzubringen und sollten alle relevanten Abfallarten enthalten. Eine gute Matrix sorgt für geringe Fehlabwürfe und trägt damit zur Kostenreduzierung und zum Schutz der Umwelt bei.
Regelmäßige Kontrollen der Entsorgungswege im Krankenhaus
Abfallbeauftragte erfüllen auch eine überwachende Funktion. Diese betrifft den gesamten Weg der Abfälle von ihrer Entstehung bis hin zu ihrer Beseitigung. Er verfügt daher über gute Kenntnisse zu Infrastruktur, Räumlichkeiten, innerbetrieblichen Verkehrswegen und zum Facility-Management. Die Überprüfungen umfassen sowohl die Tätigkeiten im Betrieb als auch die Dokumentation. Folgende Betriebstätigkeiten fallen in den Kontrollbereich:
- Einhaltung der Getrenntsammlungspflicht
- Bereitstellung der Abfallbehälter in richtiger Größe
- Rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter durch einen Entsorger
- Überprüfung des Kosten / Leistungsverhältnisses
- Erfüllung der 5-stufigen Abfallhierarchie mit dem vorhandenen Entsorgungskonzept
Die Dokumentationspflicht besteht für:
- Sicherstellung, dass Entsorgungsunternehmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
- Dokumentation der Trennung der Abfallfraktionen
- Dokumentation der sachgemäßen Entsorgung, sowie ggf. Abweichungen
- Anmeldung und separate Entsorgung von Sondermüll
Dokumentationspflicht für medizinische Abfallbeauftragte
Die Dokumentationspflicht ist eine der wesentlichen Aufgaben eines Abfallbeauftragten, die im Krankenhaus eine immer größere Rolle spielt. Während die Organisation der Abfallwirtschaft bislang eher eine interne Rolle spielte (z. B. Aufbewahrung der Belege für die Buchhaltung), wird die Dokumentation der Einhaltung der Vorschriften über Gewerbeabfall nun auch behördlich festgelegt.
Des Weiteren schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vor, dass ein Abfallbeauftragter der Geschäftsführung einen jährlichen Bericht über die Entsorgungssituation im Betrieb vorlegen muss. Dieses Dokument sollte folgende Punkte umfassen:
- Darstellung aller umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum Thema Abfall
- Übersicht bzw. Statistik der angefallenen Abfallarten und -mengen (Abfallbilanz)
- Übersicht der genutzten Entsorgungswege
Belege wie Lieferscheine, Wiegescheine, Rechnungen und Nachweise über Abfallmengen sollten gut sortiert an einem Ort aufbewahrt werden und regelmäßig aktualisiert werden. Hier hilft eine tabellarische Übersicht mit den wichtigsten Kennziffern, um so zeitnah auftretende Probleme zu erkennen und Zeit und Kosten zu sparen.
Abfallbeauftragte berät Kliniken zur Entsorgung Abfallvermeidung
Der Abfallbeauftragte ist verpflichtet die Klinik bei Problemen und Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Er berät das Krankenhaus und das Personal bei der Bewirtschaftung und Vermeidung von Abfall. Darüber hinaus steht er als wichtigster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Abfalltrennung und sachgerechten Entsorgung zur Verfügung. Das Informieren betrifft jedoch nicht nur das Unterweisen von Personen. Hinzu kommen auch alle abfallrelevanten Beschilderungen und Kennzeichnungen. Auch das Planen und Realisieren abfallwirtschaftlicher Maßnahmen gemeinsam mit der Klinikleitung fällt in den Arbeitsbereich. Stellt der Abfallbeauftragte bei seinen Kontrollen Versäumnisse, Fehler, Mängel oder Rechtsverstöße fest, muss er dafür sorgen, dass diese umgehend beseitigt werden.
Auch informiert und klärt er über gesundheitliche Aspekte im Zusammenhang mit anfallenden, zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfällen auf und weist auf Gefahren und Gesundheitsrisiken hin, die von Abfällen ausgehen können ( z. B. von Sonderabfällen, Bioabfällen oder infektiösen Abfällen).
Aktive Beteiligung der Abfallbeauftragten am Klinikmanagement
Das KrWG hat dem Abfallbeauftragten nicht nur die Rolle eines Kontrolleurs überlassen, sondern spricht auch von einem „Hinwirken“. Dabei geht es über das Ziel Rechtssicherheit hinaus, um das Prüfen und Hinterfragen, inwiefern der betriebliche Umgang mit Abfällen weiter verbessert werden kann.
- Gibt es umweltfreundlichere Alternativen zu den bestehenden Entsorgungswegen?
- Wie und wo kann das Krankenhaus sein Abfallaufkommen verringern oder deren Entstehung sogar vermeiden?
- Gibt es neue umweltfreundlichere Verfahren, Methoden und Techniken zur Verwertung oder Wiederverwendung?
- Lassen sich die Transportwege verbessern, um so Kosten einzudämmen?
Dreifache Anforderungen an Abfallbeauftragte
Abfallbeauftragte, die seit Juni 2017 neu bestellt sind, müssen die dreifachen Anforderungen des § 9 Absatz 1 AbfBeauftrV erfüllen. Erst dann gelten sie als fachkundig und dürfen als Abfallbeauftragte berufen werden. Folgende Anforderungen sind zu absolvieren:
- Anforderung 1: Berufliche Qualifikation, das heißt, geeignetes Studium, Berufsausbildung oder Qualifikation als Meister
- Anforderung 2: einschlägige Berufserfahrung über mindestens ein Jahr
- Anforderung 3: Teilnahme an mindestens einem von der zuständigen Abfallbehörde anerkannten Lehrgang
Allen Abfallbeauftragten ist ab 1. Juni 2019 der Besuch von Fortbildungslehrgängen im 2-jährigen Abstand neu auferlegt.
Abfallmanager erfüllen mehrere Funktionen
Abfallbeauftragte können sowohl betriebseigene Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein. Gibt es im Unternehmen bereits einen Immissions- oder Gewässerschutzbeauftragen, können auch ihm die Aufgaben und Pflichten für den Abfallbeauftragten übertragen werden. Um der umfangreichen Organisation dieses Bereiches gerecht zu werden, ist jedoch darauf zu achten, dass je nach Unternehmensgröße keine Aufgabenhäufung beim Personal entsteht. Das Aufgabenspektrum und die Organisationsaufgaben sind breit gefächert, diese umfangreichen Verantwortlichkeiten sollten der Belegschaft und sämtlichen Abfallerzeugern in der Klinik kommuniziert werden.
Quellen
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18. Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- eonova.de: Sorgfältiges Handling von Abfällen
- abfallmanager-medizin.de: Der Abfallbeauftragte
- abfallmanager-medizin.de: Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Bestellpflicht und Qualifikationen des Abfallbeauftragten