Von den Venezianern verehrt, hierzulande als „Ratten der Lüfte“ beschimpft: Straßentauben polarisieren. Die einen lieben sie, die anderen hassen sie. Ein Grund für die weit verbreitete Antipathie: Weil sie im Gegensatz zu Haustieren nicht geimpft oder medizinisch versorgt werden, tragen sie in der Regel krankheitserregende Mikroorganismen in sich. Diese werden über den Kot ausgeschieden, der damit eine mögliche Infektionsquelle für den Menschen darstellt. Spezialfirmen, die die Beseitigung von Taubenkot in und an Gebäuden vornehmen, beziffern die durchschnittliche Nasskot-Menge einer Taube auf 10 bis 12 Kilogramm pro Jahr.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) informiert in der Information 892 über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot und zeigt Schutzmaßnahmen für all diejenigen auf, die Tätigkeiten in damit verschmutzten Arbeitsbereichen durchführen, z.B. in Bahnhöfen, an Brücken oder auch Gebäudefassaden. Die im Taubenkot enthaltenen Mikroorganismen sind biologische Arbeitsstoffe nach der Biostoffverordnung (BioStoffV). Der Arbeitgeber ist zur Gefährdungsbeurteilung und schützenden Maßnahmen verpflichtet.
Die Bandbreite der Organismen in Taubenkot reicht von Bakterien, Hefen oder Pilzen (Risikogruppe 2) bis hin zum Bakterium Chlamydophila psittaci (Erreger der Papageienkrankheit, Risikogruppe 3). Grundsätzlich besitzt frischer Taubenkot ein höheres Infektionsrisiko, doch Untersuchungen der Tiefbau-Berufsgenossenschaft ergaben, dass das Trocknen des Kotes und die Ablagerung auch über Monate nicht immer zu einer hinreichenden Abtötung der Erreger führt – also auch von Trockenkot eine Infektionsgefahr ausgeht. Aus diesem Grund sind die Taubenkotentfernung und die präventive tierschutzkonforme Taubenabwehr durch spezialisierte Unternehmen ein notwendiger Markt.
Aufgrund seiner Infektiösität muss Taubenkot nach dem Abfallschlüssel 180202* als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Die daraus resultierenden Anforderungen beschreibt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in ihrer Mitteilung 18.
Quellen
- Akut SOS Clean GmbH: Taubenkot entfernen
- Institut für Schädlingskunde: Sachgemäßer Umgang mit Tauben und Taubenkot
- ARTA GmbH: Die Taube
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV). Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot
- LAGA: Mitteilung 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes