Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR) sowie weitere Gesetze oder Verordnungen, wie etwa die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der europäischen Chemikalien-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), enthalten Kennzeichnungsregeln für gefährliche Stoffe. Darüber hinaus beinhaltet die Biostoffverordnung (BioStoffV) ein weiteres wichtiges Symbol für Biogefährdung.
Wir haben Ihnen weiter unten eine Übersicht mit häufig im Gesundheitswesen verwendeten Gefahrgut- und Warnsymbolen zum Download zusammengestellt.
Gefahrgutklassen und deren Bezeichnung
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 5: Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe
- Klasse 6: Giftige Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Gefahrgut – Kennzeichnungen
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Gefahrstoffe
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)